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Rat und Oberbürgermeister
Rat der Stadt Münster
Wichtigstes Organ der Selbstverwaltung einer Gemeinde ist der Rat. Er wird für fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt. Die Bürgerschaft entscheidet bei der Wahl sowohl über die Kandidatinnen und Kandidaten als auch über die Parteien, die sie im Rat der Stadt vertreten sollen. Damit nehmen sie Einfluss auf die politischen Ziele und Vorstellungen, nach denen die Stadt gestaltet und verwaltet werden soll.
Nach dem Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Rat in Städten mit 250.000 bis 400.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 66 Sitze, also auch in Münster (ca. 315.000 Einwohnerinnen und Einwohner). 33 Ratsmitglieder werden direkt in den Wahlbezirken gewählt, die anderen 33 Sitze werden entsprechend der Wahlergebnisse in der gesamten Stadt über Listen der Parteien besetzt. So spiegelt sich im Rat das Verhältnis der Gesamtstimmenzahl für die jeweiligen Parteien in den Wahlbezirken wider. Das 67. Mitglied des Rates ist nach der Gemeindeordnung der Oberbürgermeister.
Kurz nach Beginn der Wahlperiode muss der Rat zusammentreten, um beispielsweise die ehrenamtliche Stellvertretung des hauptamtlichen Oberbürgermeisters zu wählen. Darüber hinaus legt der Rat fest, welche Ausschüsse er einrichten will. Diese beraten Ratsentscheidungen vor und können bestimmte Dinge, die ihnen der Rat übertragen hat, selbst entscheiden. Der Rat kann jedoch die übertragene Entscheidungsbefugnis auch wieder an sich ziehen.
Aktuelle Sitzverteilung im Rat
CDU-Fraktion: | 23 Sitze |
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: | 20 Sitze |
SPD-Fraktion: | 11 Sitze |
FDP-Fraktion: | 3 Sitze |
Die Linke Ratsfraktion: | 3 Sitze |
Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP: | 3 Sitze |
Ratsgruppe Volt: | 2 Sitze |
von der AfD: | 1 Sitz |
- Ratsmitglieder und Sitzungen Der Rat im Ratsinformationssystem
Fraktionen und Gruppen
Die Ratsmitglieder organisieren sich in der Regel entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit in Fraktionen. Sie wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung mit und haben Informations-, Initiativ- und Gestaltungsrechte. So können die Fraktionen vom Oberbürgermeister fordern, den Rat einzuberufen, einen Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen oder eine Stellungnahme zu einem Tagesordnungspunkt abzugeben. Sie haben auch eine Kontrollfunktion beispielsweise über das Akteneinsichtsrecht.
Eine Fraktion besteht bei einer Stadt der Größenordnung Münsters aus mindestens drei Ratsmitgliedern, eine Gruppe aus mindestens zwei Ratsmitgliedern. Im Rat der Stadt Münster gibt es derzeit sechs Fraktionen, eine Gruppe und ein fraktionsloses Ratsmitglied:
CDU-Fraktion (Fraktionsvorsitz: Ratsherr Stefan Weber)
Mauritzstraße 7-8, 48143 Münster
Telefon: 02 51/41 84 30, Fax: 02 51/4 31 36, E-Mail: fraktion(at)cdu-ms.de
SPD-Fraktion (Fraktionsvorsitz: Ratsfrau Lia Kirsch)
Bahnhofstraße 9, 48143 Münster
Telefon: 02 51/20 84 65 10, Fax: 02 51/51 17 50, E-Mail: geschaeftsstelle(at)spd-fraktion-muenster.de
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (Fraktionsvorsitz: Ratsherr Christoph Kattentidt, Ratsfrau Sylvia Rietenberg)
Von-Steuben-Straße 21, 48143 Münster
Telefon: 02 51/8 99 58 10, E-Mail: ratsfraktion(at)gruene-muenster.de
FDP-Fraktion (Fraktionsvorsitz: Ratsherr Jörg Berens)
Rothenburg 21, 48143 Münster
Telefon: 02 51/9 87 30 60, Fax: 02 51/9 87 30 61, E-Mail: fraktion(at)fdp-ms.de
Die Linke Ratsfraktion Münster (Fraktionsvorsitz: Ratsherr Ulrich Thoden)
Achtermannstraße 19, 48143 Münster
Telefon: 02 51/9 81 60 51, Fax: 02 51/9 81 60 73, E-Mail: info(at)linksfraktion-muenster.de
Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP (Fraktionsvorsitz: Ratsherr Michael Krapp)
Weseler Straße 19-21, 48151 Münster
Telefon: 02 51/13 65 17 66, E-Mail: buero(at)fraktion-ms.de
Volt Ratsgruppe Münster (Sprecherin: Ratsfrau Helene Goldbeck)
Drubbel 4, 48143 Münster
Telefon: 02 51/93 13 27 85, E-Mail: ratsgruppe(at)volt-muenster.de
von der AfD: Ratsherr Richard Mol, E-Mail: NEOCORTEX999@web.de
Oberbürgermeister
Mit der Kommunalwahl 1999 endete in Nordrhein-Westfalen die Ära der sogenannten Doppelspitze aus Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor. Auch in Münster wählten die Bürgerinnen und Bürger am 12. September 1999 erstmals direkt einen hauptamtlichen Oberbürgermeister. Die bisher getrennten Aufgabenbereiche sind nun in einer Person vereint: Der Oberbürgermeister ist Repräsentant der Stadt, Vorsitzender und Mitglied des Rates sowie Leiter der Verwaltung und damit Vorgesetzter aller dort Beschäftigten. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Aufgaben, Rechte und Pflichten
Der Oberbürgermeister
- ist Mitglied und Vorsitzender des Rates und des Hauptausschusses,
- hat Stimmrecht in Rat und Hauptausschuss,
- lädt zu den Ratssitzungen ein, stellt die Tagesordnung auf und leitet die Sitzungen,
- kann im äußersten Fall Widerspruch gegen einen Beschluss des Rates oder der Bezirksvertretungen einlegen, wenn er überzeugt ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet, (die letzte Entscheidung liegt dann beim Rat der Stadt)
- hat das Recht, gemeinsam mit einem Ratsmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung zu fällen, wenn der Rat und der zuständige Ausschuss nicht mehr rechtzeitig zusammenkommen können,
- entscheidet über die Geschäfte und Aufgaben der laufenden Verwaltung, (das sind alle Angelegenheiten, die sich innerhalb eines festgesetzten Finanzrahmens bewegen, die regelmäßig anfallen und mit einer gewissen Gleichmäßigkeit behandelt werden können. Natürlich geht das nicht allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit den Beigeordneten und Beschäftigten der Verwaltung.)
- bereitet die Beschlüsse der politischen Gremien vor und führt die gefassten Beschlüsse aus.
Stellvertretung
Im repräsentativen Bereich stehen ihm ehrenamtliche Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister zur Seite, die die Mitglieder des Rates aus ihrer Mitte für fünf Jahre wählen. Zurzeit hat Münster zwei Bürgermeisterinnen und einen Bürgermeister. Sie vertreten den Oberbürgermeister auch bei der Sitzungsleitung.
Im Bereich der Verwaltungsleitung übernimmt der Stadtdirektor, ein vom Rat bestimmter Beigeordneter, die Vertretung des Oberbürgermeisters. In ihrem Arbeitsgebiet vertreten die Beigeordneten den Oberbürgermeister.