Newsdetail

Die aktuelle Situation des Hochhauses an der Königsberger Straße im Stadtteil Coerde

In dem stark sanierungsbedürftigen Hochhaus an der Königsberger Straße 4 in Coerde funktioniert die Kalt- und Warmwasserversorgung wieder bis in die oberen Stockwerke. Deshalb hat die Stadt zu Mittwochabend (11. September) den Vertrag mit dem Wachdienst beendet, der seit dem 19. Juli die vier vor dem Haus aufgestellten Toiletten- und Dusch-Container vor Vandalismus geschützt hatte. Ob zeitgleich die Container abgeholt werden, müssen die Eigentümerin und die Sanitärfirma untereinander klären.

Auch wenn die wichtigsten Funktionen des Hauses – Wasser, Heizung und Strom – aktuell gesichert sind, hat die Stadtverwaltung den seit langem vernachlässigten Hausbestand der Eigentümerin in Coerde weiterhin im Blick und ruft Mieterinnen und Mieter dieser 21 Gebäude dazu auf, sich bei gravierenden Wohnraummängeln an das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung zu wenden (02 51/4 92-64 02, wohnungsamt@stadt-muenster.de). Denn eine Mängelanzeige aus der Bürgerschaft ist die Voraussetzung dafür, dass die Stadtverwaltung auf Grundlage des Wohnraumstärkungsgesetzes aktiv werden kann. Sollte die Eigentümerin die nötigen und inzwischen begonnenen Sanierungsmaßnahmen nicht vorantreiben, kann die Stadt wohnungsrechtliche Anordnungen erlassen bis hin zur Festsetzung von Verwaltungszwangsmitteln.

Fragen & Antworten

 

Zwischen Mietenden und Vermietenden besteht auf der Grundlage eines Mietvertrages ein privatrechtliches Verhältnis. Hiernach haben die Vermietenden dafür zu sorgen, dass die Wohnungen in einem mängelfreien Zustand genutzt werden können.

Die Stadt Münster, hier die Wohnungsaufsicht, schaltet sich dann ein, wenn Mieterinnen oder Mieter sich an die Behörde wenden und gravierende Mängel anzeigen. Hierzu gehören zum Beispiel Mängel rund um die Wasserversorgung und Heizung.

Einzelne Mieterinnen und Mieter des Gebäudes Königsberger Straße 4 haben in der Vergangenheit bereits Wohnungsmängel angezeigt, denen die Wohnungsaufsicht unverzüglich nachgegangen ist. Zu Beginn dieser Woche hat sich die Situation schlagartig zugespitzt, und es haben sich 15 Parteien an einen Träger vor Ort (Arbeiterwohlfahrt) gewandt, da sie Wasserprobleme haben. Die Stadt Münster, Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, hat dann unverzüglich die Situation vor Ort geprüft und festgestellt, dass im Keller Wasser steht und in den oberen Etagen die Wasserversorgung nicht gewährleistet ist.  

Die Stadt Münster hat regelmäßig versucht, in Kontakt mit der Eigentümerin zu treten. Die finanzielle Situation der Eigentümerin hat jedoch wohl zu deutlichen Verzögerungen in den Bearbeitungen der Mängel und Rückmeldungen hierüber geführt.

Da die Eigentümerin jedoch signalisiert hat, dass sie sich um die angezeigten Mängel kümmert, kann seitens der Verwaltung zunächst nur eine zeitnahe Begleitung/Kontrolle der Maßnahmen erfolgen. Das primäre gesetzliche Ziel der Wohnungsaufsicht ist die sogenannte freiwillige Abhilfe, also die Mängelbeseitigung durch die Eigentümerin.    

Die Stadt Münster prüft, ob die bislang gelieferten Sanitär- und Duschcontainer ausreichend für die Bewohnerinnen und Bewohner sind. Ebenso werden die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung der Wasserleitungen engmaschig begleitet.

Mieterinnen und Mieter, die Unterstützung benötigen, erhalten diese unbürokratisch. So hat die Stadt zwei Familien ein alternatives Unterbringungsangebot gemacht. Eine Familie hat das Angebot angenommen. Die andere Familie hat die alternative Wohnmöglichkeit vorerst abgelehnt, hat aber jederzeit die Möglichkeit, darauf zurückzukommen.

Sollten die aktuell eingeleiteten Maßnahmen zielführend sein und keine weiteren zusätzlichen – heute noch nicht absehbaren Probleme – auftreten, erscheint eine Evakuierung eher unwahrscheinlich.

Die Stadt Münster hat die Liegenschaften der Eigentümerin im Blick und reagiert bei Mängelanzeigen im Rahmen der Wohnungsaufsicht sehr zeitnah.  

Das Mietverhältnis ist ein privates Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Dies ändert sich auch nicht, wenn Mieterinnen und Mieter Sozialleistungen beziehen. Im Rahmen der Hilfe werden zwar die angemessenen Kosten der Unterkunft zur Berechnung des Hilfeanspruches herangezogen, dadurch tritt die hilfegewährende Stelle jedoch nicht an die Stelle der Mieterin oder des Mieters. Weder Sozialamt noch Jobcenter sind deshalb in der Lage, etwaige Ansprüche der Hilfeempfänger gegenüber den Vermieterinnen und Vermietern geltend zu machen. Eine Mietminderung kann nur durch den Mieter selbst erfolgen. In welchen Fällen dies im Mietrecht gerechtfertigt ist, hängt von vielen Faktoren ab. In der Regel ist es deshalb ratsam, sich vor einer solchen Mietminderung rechtlich beraten zu lassen. Für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen werden auf Antrag die Kosten für eine solche Beratung übernommen. Diese Hilfe wurde im Fall der Königsberger Straße 4 bereits von einigen Leistungsempfängern in Anspruch genommen. Jobcenter und Sozialamt können für die betroffenen Mieter entsprechende Mietberatungsscheine ausstellen.

Grundsätzlich besteht seitens der Behörden in nur sehr begrenzten Fällen eine rechtliche Handhabe gegen Eigentümer vernachlässigter Immobilien. In den meisten Fällen handelt es sich um privatrechtliche Angelegenheiten. Dies ergibt sich aus dem Recht auf Eigentum: Bürger dürfen mit Ihrem Eigentum grundsätzlich ohne staatliche Beschränkungen beliebig umgehen, das heißt es auch vernachlässigen. Dieses Recht findet aber dann seine Grenzen, wenn gewichtigere Rechtsgüter, insbesondere die der Allgemeinheit betroffen sind. Das ist dann der Fall, wenn durch den Zustand des Hauses eine Gefahr für die Allgemeinheit entstehen kann. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch.  

Wenn eine Mängelanzeige an den Vermieter keinen Erfolg hat, können Mieterinnen und Mieter dem Amt für Wohnungswesen den Mangel anzeigen: wohnungsamt@stadt-muenster.de oder 02 51/4 92-64 02. Gehen mehrere Mängelanzeigen ein, kann die Wohnaufsichtsbehörde sich einschalten und den Eigentümer auffordern, die Probleme zu beheben.

Videointerview

Stadtrat Arno Minas (Dezernat für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit) über die Situation am Donnerstag (18. Juli 2024).