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Abmeldung
Sie ziehen aus Münster weg? Schade!
Eine Abmeldung in Münster ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Wegzug ins Ausland.
Für die Abmeldung benötigen Sie:
- den Vordruck "Meldeschein Abmeldung"
Den Meldeschein erhalten Sie in einer der Einrichtungen des Amtes für Bürger- und Ratsservice sowie in der Münster-Information im Stadthaus 1 oder gleich hier.
- Meldeschein Abmeldung (274 kB)
Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Münster. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Den Meldeschein können Sie auch per Post zusenden.
Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
48127 Münster
Gebühren fallen für die Abmeldung nicht an.
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis haben müssen Sie diesen beim Wegzug aus dem Parkgebiet abgeben.