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Steuern und Gebühren
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine der ältesten sogenannten Aufwandsteuern, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Das ordnungspolitische Ziel ist es, den Hundebestand zu beschränken.
Für alle Hunde in Münster, die nicht ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden, ist die Steuer zu entrichten.
Die Steuerpflicht des Hundehalters/ der Hundehalterin beginnt in dem Monat, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Hierfür hat jeder Halter/ jede Halterin den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von vier Wochen schriftlich beim Amt für Bürgerangelegenheiten, den Bezirksverwaltungsstellen oder direkt bei uns an- bzw. abzumelden.
Wichtig:
Im Falle einer Abmeldung können wir erst dann einen entsprechenden Veranlagungsbescheid erstellen, wenn Sie ein entsprechendes Formular einreichen. Es reicht nicht, dass der Umstand eintritt, der die Steuerpflicht beendet (z. B. Umzug oder Versterben des Tieres).
Zur An- und Abmeldung können Sie unsere Formulare im PDF-Format nutzen.
Die Hundesteuer wird durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.
Sie beträgt
- für einen Hund 120 EUR jährlich
- bei zwei Hunden je Hund 132 EUR jährlich
- bei drei und mehr Hunden je Hund 144 EUR jährlich
- für einen gefährlichen Hund oder mehrere gefährliche Hunde je Hund 750 EUR jährlich
Diese Beträge werden in Raten zum 1. April und 1. Oktober fällig.
Es ist auch möglich, die Hundesteuer in einer Summe zu zahlen. Hierfür ist bis zum 30. September eines Jahres ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag bewirkt, dass die Hundesteuer ab dem nächsten Jahr (und natürlich in den folgenden Jahren) jeweils zum 1. Juli in einer Summe zu zahlen ist.
Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor. Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Münster eine Einzugsermächtigung erteilen.