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Infektionsschutz
Prostituiertenschutzgesetz
Regelungen
Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) enthält verschiedene Vorschriften, die Prostituierte und Betreiber von Prostitutionsgewerben betreffen:
- eine Anmeldepflicht
- eine gesundheitliche Pflichtberatung für Prostituierte und
- eine Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe.
Bevor die Anmeldebescheinigung vom Ordnungsamt ausgestellt werden kann, muss die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt stattgefunden haben.
Für die gesundheitliche Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Planen Sie für die erste Beratung circa eine Stunde Zeit ein. Eine Folgeberatung dauert 20 Minuten. Die Beratungen finden zu folgenden Zeiten statt:
Mittwochs 11 - 14.30 Uhr und Freitags 11.30 - 14 Uhr, Anmeldung unter Tel. 02 51/4 92- 53 86
Bitte geben Sie am Telefon an: Erstberatung oder Folgeberatung, den Alias-Namen und das Herkunftsland. Folgeberatungen sind nur für Personen möglich, die auch die Erstberatung im Gesundheitsamt Münster gemacht haben.
Wir bitten darum, dass die Person, die die Beratung benötigt, ihren Termin selbst vereinbart, um Missverständnisse über dritte Personen zu vermeiden.
Sollten Sie den Termin nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch ab. Möchte eine andere Person ihren Termin übernehmen, sollte sich diese erst telefonisch unter der oben genannten Telefonnummer melden.