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Herzlich willkommen!
Im Jobcenter betreuen und vermitteln wir Menschen in Münster, die Bürgergeld oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 erhalten. Unser Ziel ist es, Arbeitslose auf dem Weg in die Erwerbstätigkeit zu unterstützen und ihnen dabei in schwieriger sozialer Lage oder bei persönlichen Problemen Hilfestellung zu bieten.
Wir sind auch Ansprechpartner für Arbeitgeber bei der Suche nach geeignetem Personal für offene Stellen und beraten zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Info-Veranstaltung zu Pflege-Berufen
Sie interessieren sich für einen Beruf in der Pflege? Am Donnerstag, 28. November 2024, können Sie sich bei der Veranstaltung „Herzensarbeit“ über Einstiegsmöglichkeiten sowie Aus- und Weiterbildungen in Pflege-Berufen informieren. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, Arbeitgebende kennenzulernen und sich mit diesen auszutauschen.
Bei Interesse oder für weitere Informationen melden Sie sich gerne per E-Mail unter Jobcenter-KSCA@stadt-muenster.de.
Mehr Potential durch Inklusion
Das Jobcenter Münster beteiligt sich an der Kampagne „Inklusion Münsterland“. Mit der Kampagne möchte ein münsterlandweites Bündnis, bestehend aus mehr als 40 verschiedenen Akteuren der Wirtschaft und Gesellschaft, mehr Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeit bringen und Arbeitgeber/-innen ermutigen, mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kampagne: Inklusion Münsterland
Finden Sie neues Personal bei der future@WORK
Sie suchen nach Personal für Ihr Unternehmen und nach Antworten auf die Herausforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes? Dann sind Sie als Aussteller*in bei der Fach- und Weiterbildungsmesse future@WORK genau richtig. Am
- Freitag, 24. Januar 2025, 13 bis 18 Uhr
- Samstag, 25. Januar 2025, 10 bis 17 Uhr
können Sie in der MCC Halle Münsterland interessierte Bewerber*innen kennenlernen und haben die Möglichkeit zum Networking.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der future@WORK: future@WORK – Informationen für Aussteller*innen
Informationen zum Mindestlohn
Mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland - unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und der Nationalität der Beschäftigten. Damit findet er auch Anwendung auf geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert in 13 Sprachen über die wichtigsten Informationen zum Thema Mindestlohn:
Internetseite des BMAS – Der Mindestlohn
Neues Verfahren zur Erreichbarkeit und Ortsabwesenheit
Sie bekommen Bürgergeld und sind für eine Weile nicht in Münster? Zum Beispiel, weil Sie für mehrere Tage wegfahren oder Verwandte oder Freunde besuchen? Dann beachten Sie bitte, dass Sie Ortsabwesenheiten vorab beim Jobcenter Münster beantragen müssen. Dies können Sie telefonisch, per E-Mail oder persönlich machen. Wenn Ihrer Ortsabwesenheit zugestimmt wird, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung durch einen Mitarbeitenden des Jobcenters Münster. Pro Jahr können Sie maximal drei Wochen Ortsabwesenheit beantragen.
Haben Sie Fragen zur Ortsabwesenheit? Dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem Jobcoach/Ihrer Jobcoachin in Verbindung.
Kontaktaufnahme und Antragsformulare
Zu unseren Öffnungszeiten können Sie uns gerne persönlich im Stadthaus 2 oder unseren Außenstellen aufsuchen. Am Empfang können Sie Kurzanliegen abklären, Unterlagen abgeben oder einen Termin für die Leistungssachbearbeitung oder das Jobcoaching vereinbaren.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie Ihr Anliegen selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail klären. Sie erreichen uns
- per E-Mail an Jobcenter@stadt-muenster.de,
- telefonisch über Ihre persönliche Ansprechperson unter der Ihnen bekannten Durchwahl oder
- wenn Sie keine Ansprechperson mit einer entsprechenden Durchwahl haben, über unsere Hotline: 02 51/4 92-92 92.
Wenn Sie Geldleistungen beantragen möchten, nutzen Sie gerne unsere unten stehende Online-Antragstellung, mit der Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld bequem von zu Hause aus (am Smartphone oder Computer) stellen können.
Ebenso haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, uns Ihre Anträge in Papierform auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen zu lassen. Nutzen Sie dafür bitte die unten stehenden Formulare. Wir melden uns umgehend!
- Grundantrag Bürgergeld (PDF, 2.32 MB)
-
Anlage zu weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage WEP)
(PDF, 1.03 MB)
externes PDF, nicht barrierefrei -
Anlage zu Kindern in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage KI)
(PDF, 1,012 KB)
externes PDF, nicht barrierefrei -
Anlage zur Sozialversicherung (Anlage SV)
(PDF, 935 KB)
externes PDF, nicht barrierefrei - Erklärung zu den Kosten der Unterkunft und Heizung (PDF, 1.22 MB)
- Mietbescheinigung (PDF, 244 KB)
- Erklärung zum Einkommen (Anlage EK) (PDF, 957 KB)
-
Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft (Anlage EKS)
(PDF, 1.60 MB)
externes PDF, nicht barrierefrei - Vermögensverhältnisse der Antragstellenden – Selbstauskunft (Anlage VM) (PDF, 784 KB)
- Anlage Unterhalt (UH) (PDF, 490 KB)
- Anlage: Fragebogen zur Klärung erbrechtlicher Ansprüche (PDF, 62.1 KB)
-
Weiterbewilligungsantrag (WBA)
(PDF, 1.54 MB)
externes PDF, nicht barrierefrei -
Veränderungsmitteilung (VÄM)
(PDF, 978 KB)
externes PDF, nicht barrierefrei - Hinweisblatt Informationspflichten (PDF, 119 KB)
- Hinweisblatt Datenerhebung und Datenverarbeitung (PDF, 176 KB)
- Zustimmung zur Kontaktaufnahme per E-Mail (PDF, 39.6 KB)
- Antrag auf Erstattung des Eigenanteils für Lernmittel (PDF, 186 KB)
Online-Services des Jobcenters
Ab sofort können Sie beim Jobcenter Münster verschiedene Online-Services in Anspruch nehmen:
- Beantragung von Bürgergeld
- Weiterbewilligungsantrag (WBA)
- Veränderungsmitteilung (VÄM)
- Antrag auf Erstattung des Eigenanteils für Lernmittel
- angeforderte Unterlagen digital einreichen
- Mietpreisrechner
Die Unterlagen können Sie mit Ihrem Handy abfotografieren oder Dateien von Ihrem PC hochladen.
Damit Ihre Anträge möglichst schnell bearbeitet werden können, beachten Sie bitte Folgendes: Füllen Sie die Anträge nach Möglichkeit bitte vollständig aus. Insbesondere sind Angaben zu Ihren Familienmitgliedern, Ihren Unterkunftskosten sowie Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen (mit den dazugehörigen Nachweisen) erforderlich.
Bei Rückfragen zu den Online-Services erreichen Sie uns unter Tel. 02 51/4 92-92 92 oder Jobcenter@stadt-muenster.de.
Antrag auf finanzielle Unterstützung bei Heizkostennachforderungen oder gestiegenen Abschlagszahlungen
Personen, die aufgrund der aktuellen Preiserhöhungen nicht in der Lage sind, ihre Heizkosten zu bezahlen, können beim Jobcenter einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Geprüft werden kann die Übernahme einer Heizkostennachzahlung oder ob mit erhöhter Abschlagsanforderung ein ergänzender Leistungsanspruch besteht. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei, damit eine schnelle Prüfung des Antrags möglich ist:
- vollständige aktuelle Heizkostenabrechnung oder aktuelle Abschlagsanforderung Ihres Vermieters/Energieversorgers
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, etc.)
Bitte beachten Sie: Der Antrag muss im Monat der Fälligkeit der Zahlung/Nachzahlung gestellt werden.
Informationen für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine
Im Jobcenter können erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren Leistungen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld) beantragen, soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Informationen zu den Leistungen des Jobcenters
Інформація для громадян України, які шукають захисту
Працездатні особи у віці від 15 до 65 років можуть подати заяву на отримання допомоги по громадянські гроші у центрі зайнятості за умови виконання вимог.
Інформацію про послуги центру зайнятості
Stromspar-Check für einkommensschwache Haushalte
Die aktuell steigenden Stromkosten stellen vor allem Personen mit wenig Einkommen vor finanzielle Herausforderungen. Dabei kann jede und jeder mit einfachen Mitteln Strom und somit auch Geld sparen. Tipps und Hilfen zum Stromsparen bietet die Energieberatung der Caritas für Haushalte mit geringem Einkommen. In Münster kooperiert der städtische Caritasverband mit dem Jobcenter und den Stadtwerken und bietet einen kostenlosen Stromspar-Check an. Dort bekommen Sie Tipps, wie Sie Ihre Stromkosten mit einfachen Mitteln senken können.
Weitere Informationen zum Stromspar-Check:
www.stromspar-check.de/standorte/details/stromspar-check-muenster
Perspektivzentrum
Sie sind erwerbsfähig und beziehen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2)? Sie wünschen sich neue Impulse auf dem Weg in Erwerbsarbeit?
Erfahren und ausdauernd unterstützen Sie die Berater/-innen des Perspektivzentrums seit 2015 als hauseigener zertifizierter Bildungsanbieter darin, Ihren Weg zu neuen Perspektiven zu beschreiten.
Mit unseren Angeboten „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt Ich! – Impulse für Alleinerziehende“ machen wir Ihre Ressourcen und Kompetenzen sichtbar und erarbeiten mögliche Schritte und Strategien für Ihren persönlichen Weg in Richtung Erwerbsarbeit.
Dafür stehen Ihnen in wöchentlichen Beratungsgesprächen erfahrene Beraterinnen und Berater zur Seite – ohne Zeitdruck und mit einem Auge für Ihre individuelle Lebenssituation. Die Teilnahme ist freiwillig. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein unverbindliches Vorgespräch. Sollten Sie Schwierigkeiten haben zu uns zu kommen, sprechen Sie uns gerne an. Die Beratungssettings können flexibel gestaltet werden.
Sie haben Fragen? Das Team des Perspektivzentrums freut sich auf Sie! Sie erreichen Sie telefonisch unter 02 51/4 92-91 92 und per E-Mail Jobcenter-Perspektivzentrum(at)stadt-muenster.de.
Lohnförderangebote eröffnen neue Jobperspektiven für Langzeitarbeitslose
Seit Januar 2019 gilt das Teilhabechancengesetz. Es bietet langzeitarbeitslosen Menschen neue Perspektiven auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Durch individuelle Beratung und intensive Betreuung werden sie bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz unterstützt.
Arbeitgeber/innen erhalten Zuschüsse zu den Lohnkosten, ihre neuen Arbeitnehmer/innen eine beschäftigungsbegleitende Unterstützung und eine Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen.
Interessiert? Dann sprechen Sie uns an: Tel. 02 51/4 92-91 20.
Weitere Informationen zum Gesetz und den Fördermöglichkeiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Service für Unternehmen
Persönliche Betreuung, ganzheitliche Beratung zu Fördermöglichkeiten, auch vor Ort in Ihrem Betrieb, passgenaue Vermittlung von Arbeitskräften - das ist das Kommunale Service-Center für Arbeit (KSCA) im Jobcenter. Das KSCA stellt sich vor