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Herzlich willkommen bei der Kfz-Zulassungsstelle!
Antragstellung und Terminvereinbarung
Die persönliche Antragstellung ist nur nach vorheriger Online - Terminvereinbarung möglich.
Dies gilt nicht für Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug oder Verzicht, nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie hier Informationen zur Neuerteilung
Telefonisch können Sie uns während unserer Öffnungszeiten unter der Servicenummern 0251/492 3511 erreichen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder schreiben uns eine E-Mail – wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.
Führerscheinumtausch
Am 19. Januar 2025 endet der Stichtag für die Umtausch des alten Papierführerscheins im Rahmen der EU-weiten Vereinheitlichung von Führerscheinen. Dies betrifft Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die nach 1971 geboren wurden und noch im Besitz eines Papier-Führerscheins (Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998) sind.
In diesem Zusammenhang weist die Fahrerlaubnisbehörde darauf hin, dass auch bei Nichteinhaltung der Frist, die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit behält. Der Führerschein dokumentiert lediglich den Besitz der Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis auch nach dem 19. Januar 2025 weiterhin fahren dürfen.
Jedoch stellt ein abgelaufener Führerschein eine Ordnungswidrigkeit dar, welche z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einem geringen Verwarngeld geahndet werden kann. Die Fahrerlaubnisbehörde bemüht sich daher, zeitnah ausreichend Termine für den Führerschein-Umtausch zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Führerschein – Umtauschpflicht“.
Wichtige Informationen für Geschäftskunden
Die Bearbeitung von Geschäftskunden und Händlern findet ab dem 15.7.2024 nur nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Online-Terminvergabesystem statt. Eine Bearbeitung von Vorgängen ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Abmeldungen.
Terminzeiten: Montag bis Donnerstag 14 bis 15.30 Uhr
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich online. Bei der Terminvereinbarung ist die Anzahl der Vorgänge anzugeben.
Bei mehr als drei Zulassungsvorgängen können die Vorgänge nicht am selben Tag bearbeitet werden. Alle Zulassungsvorgänge müssen zusammen abgegeben werden.
Die Termine werden täglich morgens um 8 Uhr für den aktuellen Wochentag freigeschaltet. Eine Buchung von Terminen für Folgetage ist nicht möglich. Termine sind ausschließlich über den Punkt „Geschäftskunde / Händler“ zu buchen.
Wartezeit und telefonische Erreichbarkeit
Aufgrund von Personalausfällen und technischen Schwierigkeiten – Einführung eines neuen Fachverfahrens – kommt es zu Serviceeinschränkungen. Terminvereinbarungen und die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen sind nur eingeschränkt möglich. Ein Telefonservice ist zur Zeit nicht möglich. In dringenden Fällen erreichen Sie die Kfz-Zulassungsstelle über die E-Mail Adresse: kfz-zulassung@stadt-muenster.de
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Online-Dienstleistungen
Folgende Anträge können Sie online stellen:
Fahrzeugzulassungen über das i-kfz Portal
Welche weiteren Zulassungsvorgänge Sie über i-Kfz vornehmen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, finden Sie hier.
Abmeldungen nur noch mit Termin!
Ab dem 15.7.2024 können Anträge auf Abmeldung nur noch nach vorheriger Online-Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dies gilt sowohl für Privatkunden, als auch für gewerbliche Kunden. Die Abmeldung eines Fahrzeuges ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren i-kfz möglich. Zu den Voraussetzungen für die Nutzung von i-kfz
Passbilder vor Ort
Es ist vor Ort möglich, ein digitales Passbild zu machen. Dieses kann für den Kartenführerschein, die Fahrerkarte und den Fahrerqualifizierungsnachweis genutzt werden. Die Kosten für ein digitales Passbild betragen 8€.
Für einen internationalen Führerschein ist ein digitales Passbild nicht nutzbar. Dafür bringen Sie bitte ein ausgedrucktes biometrisches Passbild (35x45mm) mit.