Seiteninhalt
Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die entsprechende Vollmacht vollständig ausfüllen und unterschreiben.
Zusätzlich ist bei jeder Kfz-Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und handschriftlich zu unterschreiben. Sofern die Kfz-Steuer durch eine andere Person gezahlt werden soll, ist zwingend neben der Unterschrift des Halters auch die Unterschrift des Zahlers auf dem SEPA-Lastschriftmandat notwendig.
Wenn Sie eine andere Person bevollmächtigen, tragen Sie die notwendigen Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat im Vollmacht-Formular ein.
Außerdem sind der Personalausweis oder Reisepass der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers und der/des Bevollmächtigten bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
- Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht (PDF, 33.6 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 22.9 KB)
Einverständniserklärung
Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs ist, dass die Halterin/der Halter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Im Fall der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung der künftigen Fahrzeughalterin/des künftigen Fahrzeughalters voraus, nach der die Zulassungsstelle die bevollmächtigte Person über das Bestehen von Kraftfahrzeugsteuerrückständen informieren darf.
Ein Fahrzeug wird nicht zugelassen, wenn Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sind.
Über die Höhe der eventuell vorhandenen Kraftfahrzeugsteuerrückstände erhält die für die Zulassung bevollmächtigte Person bei der Zulassungsstelle keine Auskünfte. Die erteilte Vollmacht berechtigt das Hauptzollamt nicht zur Erteilung von Auskünften, die dem Steuergeheimnis unterliegen (§ 30 AO). Eine solche Auskunft kann nur der künftigen Fahrzeughalterin/dem künftigen Fahrzeughalter erteilt werden.
Eventuelle Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte dem für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollamt mit.
Dienststellen des Hauptzollamts Münster