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Allgemeines Ordnungswesen
Jagdwesen
Die Stadt Münster wacht als Untere Jagdbehörde darüber, dass Jagd als dauerhafte, naturerhaltende Nutzung unter Beachtung des Landeskultur-, des Natur- und des Artenschutzes sowie des Tierschutzes betrieben wird.
- Weitere Informationen zum Thema Jagd finden Sie auf den Internetseiten des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen
- und der Kreisjägeschaft Münster e.V.
Wichtiger Hinweis aus aktuellem Anlass!
Die Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ führen zu einem anderen Ablauf und einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinverlängerung.
Zunächst ist der Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Jagdscheins auszufüllen und der Unteren Jagdbehörde Münster zuzuleiten. Danach wird durch die Waffenbehörde eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt. Sobald das Ergebnis der Prüfung vorliegt wird sich die Untere Jagdbehörde Münster zwecks Vereinbarung eines Termins zur Verlängerung/Erteilung des Jagdscheins mit Ihnen in Verbindung setzen. Zu diesem Termin sind alle erforderlichen Unterlagen (Jagdschein, Versicherungsnachweis, ggf. Lichtbild und EC-Karte) mitzubringen.
Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab!
Für Verzögerungen bitten wir um Verständnis, obwohl diese nicht von der Unteren Jagdbehörde zu verantworten sind.
Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (PDF, 200 KB)
Jagdschein
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben wollen, müssen Sie im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein und diesen mit sich führen. Der Jagdschein wird nach einem bundeseinheitlichen Muster von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde, in Nordrhein-Westalen sind das die Kreise und kreisfreien Städte, ausgestellt. In Münster werden die Aufgaben der Unteren Jagdbehörde beim Ordnungsamt wahrgenommen.
Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, wird er Jagdschein entweder von der Behörde ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich Sie ihren letzten Wohnsitz hatten oder von der, in deren Zuständigkeitsbereich Sie der Jagd nachgehen wollen.
Der Jagdschein kann für ein, zwei oder drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinader folgende Tage ausgestellt werden.
Das Jagdjahr ist die Zeit vom 1. April des laufenden Jahres bis zum 31. März des Folgejahres.
Ein Jagdschein wird nur bei persönlicher Vorsprache erteilt.
Für die Beantragung bringen Sie bitte Ihr Jagdscheinheft, den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum des Jagdscheines (Mindestdeckungssummen 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden) und sollte eine Verlängerung des Jagdscheines nicht mehr möglich sein, ein Passfoto mit. Die Gebühren können Sie bei der Antragstellung per EC-Cash begleichen.
Für den Jagdschein fallen folgende Gebühren an:
- Ein-Jahresjagdschein 35 Euro
- Zwei-Jahresjagdschein 50 Euro
- Drei-Jahresjagdschein 65 Euro
- Ein-Jahres-Jugendjagdschein 20 Euro
- Zwei-Jahres-Jugendjagdschein 30 Euro
- Drei-Jahres-Jugendjagdschein 35 Euro
- Tagesjagdschein 15 Euro (auch für Jugendliche)
- Jagdscheindoppel/-ersatz 30 Euro
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich mit Bank-/EC-Karte oder per Gebührenbescheid gezahlt werden kann. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Jägerprüfung
Ein Jäger benötigt gründliche Kenntnisse und Fähigkeiten in allen Bereichen des jagdlichen Handwerks. Wenn Sie künftig Jäger sein möchten, müssen Sie sich einer Prüfung unterziehen. Nachzuweisen sind ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Landes- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen und Jagdhunden, der Beurteilung des Wildbrets, des Jagd- und des Tierschutzes und des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.
Informationen zur Jungjägerausbildung:
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Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft Münster e. V., Tel. 02 51/93 20 58 60
geschaeftsstelle@kjs-ms.de - Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen: Jäger werden
Die Jägerprüfung wird in Nordrein-Westfalen (NRW) landeseinheitlich einmal jährlich nach der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31. März 2010 (DVO LJG-NRW) in der zurzeit geltenden Fassung durchgeführt. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündich-praktischen Teil und die Schießprüfung und wird an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt. Der Prüfungstermin für den schriftlichen Teil der Prüfung ist am Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April eines jeden Jahres um 15 Uhr. Die weiteren Prüfungstermine werden von der Unteren Jagdbehörde festgesetzt und drei Monate vor Beginn der Prüfung im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht.
Wenn Sie an der Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn bei der Unteren Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) anmelden, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Den gewöhnlichen Aufenthalt begründen Sie dort, wo Sie sich unter Umständen niederlassen, die auf die Absicht schließen lassen, dass Sie an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilen. Eine Ausnahmeregelung sieht die Durchführungverordnung nicht vor.
Wenn Sie in Münster Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, melden Sie sich bis spätestens zwei Monte vor Beginn der Prüfung schriftlich bei der Stadt Münster - Ordnungsamt - Untere Jagdbehörde - in 48127 Münster an.
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung (PDF, 37.3 KB)
Gebühren und Geltungsdauer
Die Zulassungsgebühr für die Teilnahme an der Jägerprüfung beträgt 250 Euro. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung können Sie Ihren Jagdschein, der im gesamten Bundesgebiet gültig ist, als Tagesjagdschein oder Jahresjagdschein für ein, zwei oder drei Jagdjahre beantragen.Für die Erstausstellung benötigen Sie Ihr Prüfungszeugnis, ein aktuelles Lichtbild sowie den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum des Jagdscheines (Mindestdeckungssummen 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden).