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Flüchtlinge
Wohnen
Die kommunalen Flüchtlingsunterkünfte sind als Übergangseinrichtungen konzipiert. Ziel ist es, dass die Geflüchteten spätesten mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Übergangseinrichtung verlassen und in privaten Wohnraum ziehen.
In den Übergangseinrichtungen erhalten die geflüchteten Menschen eine intensive Betreuung und Begleitung zur Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in Münster. Der Sozialdienst informiert und berät über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Wohnungssuche. Dazu gehört es auch, über die finanziellen Grenzen zu informieren, die bei der Mietkostenübernahme für Menschen zugrunde gelegt sind, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen.
Die Vermittlung in privaten Wohnraum ist angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Münster sehr schwierig, aber nicht unmöglich. So haben z.B. in den Jahren 2016 und 2017 mehr als 1.600 Personen den Weg in den privaten Wohnungsmarkt gefunden. Eine hohe Motivation der Geflüchteten, sehr viel ehrenamtliches und hauptamtliches Engagement und zugewandte Vermieter/-innen haben dies ermöglicht.
Der Sozialdienst begleitet und unterstützt die Menschen nach ihrem Umzug noch bis zu drei Monate lang in ihrer privaten Wohnung. Die Fachkräfte stehen hier bei Bedarf in engem Kontakt mit den geflüchteten Personen, den Vermieterinnen und Vermietern und gegebenenfalls ehrenamtlichen Wohnungspatinnen und -paten.