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Menschen mit Behinderungen
Schwerbehindertenausweise
Am 1. August 2008 hat das Sozialamt vom Versorgungsamt Münster die Zuständigkeit für Schwerbehindertenangelegenheiten für das gesamte Stadtgebiet Münster übernommen.
Beim Sozialamt können Anträge auf Ausstellung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen gestellt werden.
Sie können auch einen Online-Antrag stellen.
Ausführliche Informationen über Voraussetzungen und Verfahren zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises finden Sie unter:
Behinderten-Pauschbetragsgesetz
Durch das Behinderten-Pauschbetragsgesetz kann ab dem Steuerjahr 2021 bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 bei der Steuerveranlagung ein Pauschbetrag geltend gemacht werden. Auf Antrag wird bei einem GdB von 20 bis 40 eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Wichtig: Alle bisher ausgestellten Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit. Ab einem Grad der Behinderung von 50 genügt nach wie vor die Vorlage des Schwerbehindertenausweises.
Weitergehende Informationen zu den Behindertenpauschbeträgen erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:
www.bundesfinanzministerium.de
Ansprechpersonen für Erst- und Änderungsanträge, Ausweise und Beiblätter
Auskunft erteilt | Telefon (02 51) | |
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Beatrix Ermann | 4 92-55 05 | ErmannB@stadt-muenster.de |
Andrea Froning | 4 92-55 06 | Froning@stadt-muenster.de |
Simone Feldmann | 4 92-55 07 | FeldmannS@stadt-muenster.de |
Jacqueline Pölking | 4 92-55 08 | PoelkingJ@stadt-muenster.de |
Marco Mannefeld | 4 92-55 10 | Mannefeld@stadt-muenster.de |
Uwe Redereit | 4 92-55 11 | Redereit@stadt-muenster.de |
Bettina Macha | 4 92-55 12 | Macha@stadt-muenster.de |
Ansprechpersonen für Widersprüche, Klagen und Nachprüfungen
Auskunft erteilt | Telefon (02 51) | |
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Guido Busche | 4 92-55 02 | Busche@stadt-muenster.de |
Sabine Greshake | 4 92-55 03 |
Informationen zum Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat
Seit dem 1. September 2014 gibt es den Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat.
Er enthält erstmals den Nachweis der Schwerbehinderung in englischer Sprache sowie eine Kennzeichnung in Brailleschrift, damit blinde Menschen den Ausweis von ihren anderen Karten gleicher Größe unterscheiden können.
Alle bisherigen Ausweise behalten ihre Gültigkeit, bis sie abgelaufen sind. Es besteht kein Umtauschzwang; alle Nachteilsausgleiche können auch mit dem alten Ausweis weiterhin in Anspruch genommen werden.
Wer jedoch den alten Ausweis in einen neuen umtauschen möchte, kann dies unter Vorlage eines farbigen Lichtbilds im Passbildformat beim Sozialamt, den Bürgerbüros oder den Bezirksverwaltungsstellen beantragen. Der Umtausch ist gebührenfrei.
- Antrag auf Neuerstellung/Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises (PDF, 39.4 KB)
- Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Schwerbehindertenausweis: https://www.bmas.de/DE/Gebaerdensprache/Schwerbehindertenausweis/schwerbehindertenausweis.html