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Menschen mit Wohnungsproblemen
Wenn Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum im Freien oder in Notunterkünften übernachten, gelten sie als obdachlos.
Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die in Münster das Sozialamt wahrnimmt. Ordnungsbehördliche Maßnahmen werden erst dann angewandt, wenn alle anderen Aktivitäten erfolglos verlaufen sind.
Aufgrund von Mietschulden können Vermietende das Mietverhältnis kündigen und später eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. In dieser Situation ist das Sozialamt die richtige Anlaufstelle, um frühzeitig gemeinsam Lösungen zu finden. Auf Grundlage der Sozialgesetzbücher 2 und 12 können Miet- oder Energiekostenrückstände darlehnsweise übernommen werden. Jeder Antrag wird im Rahmen seines Einzelfalles beurteilt.
Neben umfassender Beratung bietet das Sozialamt in dem Zusammenhang je nach Einzelfall Unterstützung bei der Vermittlung zwischen Vermietenden und Mietenden, finanzielle Hilfen oder beim Verlust der Wohnung eine Notunterbringung an. Außerdem unterstützt das Sozialamt bei der Vermittlung weitergehender Hilfen durch freie Träger.
Im Bereich der Wohnungslosenhilfe engagieren sich in Münster mehrere freie Träger mit einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote und Hilfen. Dazu gehören insbesondere Übernachtungsangebote für alleinstehende Wohnungslose, Treffs und Begegnungsmöglichkeiten, aufsuchende Krankenhilfe, psychosoziale Hilfen und betreute Wohnangebote.