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Urkunden
Denn, was man schwarz auf weiß besitzt,
Kann man getrost nach Hause tragen
Goethe: Faust, der Tragödie I. Teil; Studierzimmer
Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Welche Urkunden gibt es?
- Geburtsurkunden - aus Büchern der letzten 110 Jahre
- Eheurkunden - aus Büchern der letzten 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsurkunden - seit 2001
- Sterbeurkunden - aus Büchern der letzten 30 Jahre
- Mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
Sie können auch beglaubigte Auszüge aus dem Geburtsregister, Eheregister und Sterberegister erhalten.
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Bitte spezifizieren:
- Geburtsurkunden - aus Büchern der letzten 110 Jahre
- Eheurkunden - aus Büchern der letzten 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsurkunden - seit 2001
- Sterbeurkunden - aus Büchern der letzten 30 Jahre
Kopien aus älteren Dokumenten des Standesamtes Münster und aus älteren Büchern der 1975 eingemeindeten Standesämter können Sie im Stadtarchiv bestellen:
- Informationen zum Personenstandsregister auf der Homepage des Stadtarchiv Münster