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Beiträge und Gebühren
Das Amt für Mobilität und Tiefbau stellt Straßen, Wege, Plätze, Bürgersteige, Radwege, Parkstreifen, Beleuchtung, Lärmschutz, Kanalisation her und erweitert, verbessert, erneuert diese Anlagen.
Da solche Maßnahmen refinanziert werden müssen, erhebt das Amt für Mobilität und Tiefbau verschiedene Abgaben: Beiträge und Gebühren. Worin unterscheiden sie sich?
Gesetzliche Grundlage für das Erheben von Beiträgen und Gebühren sind das Baugesetzbuch (BauGB) und das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Danach sind Beiträge Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Anlagen dienen und einem bestimmten Personenkreis besondere wirtschaftliche Vorteile verschaffen.
Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung erhoben werden.