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Beiträge und Gebühren
Gebühren
Abwassergebühr
Die Gebühren werden für die Inanspruchnahme der Kanalisation und der Kläranlage erhoben und an die Stadt Münster gezahlt. Sie ist dafür zuständig, die Abwasserkanäle zu bauen, instand zu setzen und zu warten sowie die Kläranlagen zu betreiben, damit das Abwasser gesäubert und ins Gewässer zurückgeführt werden kann.
Wie viel gezahlt werden muss, hängt zum einen davon ab, wie viel Frischwasser (in Kubikmetern) verbraucht wird. Zum anderen kommt es auf die bebaute und versiegelte Fläche (in Quadratmetern) eines Grundstücks an, von der Niederschlagswasser in das Kanalnetz gelangen kann. Diese Werte werden dann mit dem jährlich ermittelten Gebührensatz multipliziert.
Die Gebühren 2024 auf einen Blick
Schmutzwassergebühr: 2,63 Euro je m³ Frischwasserverbrauch.
Niederschlagswassergebühr: 0,89 Euro je m² bebaute und befestigte Grundstücksfläche.
Entleerung von geschlossenen Gruben:
53,00 Euro Grundgebühr je Entleerung
6,20 Euro Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³
Entleerung von privaten Kleinkläranlagen:
53,00 Euro Grundgebühr je Entleerung
9,20 Euro Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³
Ermäßigte Tarifsätze bei der Niederschlagswassergebühr:
- dauerhaft begrünte Dachflächen = 0,18 Euro/m² Gebühr
- Flächen mit Rückhaltevolumen oder auf denen Ökopflaster verlegt ist = 0,45 Euro/m² Gebühr
Sie können eine Absetzung der Schmutzwassergebühren beantragen, wenn das bezogene Frischwasser nachweislich nicht in das Abwassernetz der Stadt Münster gelangt ist (z. B. Gartenbewässerung). Die entsprechenden Formulare und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Finanzen und Beteiligungen.
Mit Fragen zu Grundbesitzabgaben- oder Gebührenbescheiden wenden Sie sich an die Fachleute des städtischen Amtes für Finanzen und Beteiligungen. Sie sind auf den Bescheiden als Ansprechpersonen genannt oder auf den Seiten des Amtes für Finanzen und Beteiligung zu finden:
Technische Fragen zum Thema beantworten Ihnen gern die Fachleute für Haus- und Grundstücksentwässerung im Amt für Mobilität und Tiefbau, Telefon: 02 51/4 92-66 41, E-Mail: grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de
Abwassergebühren der Stadt Münster der letzten Jahre
Jahr | Schmutzwassergebühr (EURO je m³ Frischwasserverbrauch) | Niederschlagswassergebühr (Euro pro m² bebaute und befestigte Grundstücksfläche) |
---|---|---|
2015 | 1,99 | 0,61 |
2016 | 1,99 | 0,61 |
2017 | 2,03 | 0,64 |
2018 | 2,01 | 0,66 |
2019 | 2,03 | 0,68 |
2020 | 2,10 | 0,73 |
2021 | 2,24 | 0,77 |
2022 | 2,28 | 0,79 |
2023 | 2,28 | 0,79 |
2024 | 2,63 | 0,89 |
Münsters Gebühren im Landesvergleich
Die Gebühren wurden aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung ermittelt. Ab 2024 wurden die Gebührensätze in der Ratssitzung vom 13.12.2023 auf 2,63 Euro/m³ bzw. 0,89 Euro/m² festgesetzt. Die Jahresbelastung für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit 200 m³ Verbrauch und 130 m² befestigter Entwässerungsfläche beträgt 641,70 Euro. Der Landesdurchschnitt 2023 liegt bei 755,52 Euro.
Im Jahr 2023 stehen die Abwassergebühren an 6. Stelle aller Großstädte über 100.000 Einwohner in NRW. Einsparungen erzielt das Amt für Mobilität und Tiefbau u. a. durch eine effektivere Gestaltung der betrieblichen Abläufe. Auch die Abwasserabgaben der Stadt an das Land sind äußerst niedrig. Sie sind gestaffelt nach der Schädlichkeit des in die Flüsse eingeleiteten, geklärten Wassers. Hier machen sich die in die Modernisierung der Kläranlagen investierten langfristigen Unterhaltungsmaßnahmen bezahlt. Das geklärte Abwasser hat in Münster den hohen Reinigungswert von 98 %. Hundertprozentige Reinheit ist technisch nicht möglich. Der seit Jahren nach der DIN ISO 9001, 14001 und BS OHSAS 18001 zertifizierte Abwasserbetrieb der Stadt Münster garantiert einen technisch bestmöglichen Zustand bei wirtschaftlichem Betriebsverhalten.
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Böschungen mähen, Gehölz zurückschneiden und ein Bachbett reinigen - die Liste der gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten zur Pflege von städtischen Fließgewässern ist lang.
Für solche Arbeiten an Werse, Aa und weiteren Flüssen und Bächen erhebt die Stadt Münster seit 2003 eine Gebühr. Das geht auf den Ratsbeschluss vom 20.3.2002 zurück. Die Gebühr wird einmal jährlich mit dem allgemeinen Abgabenbescheid der Stadt Münster erhoben.
Die Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsverbände eingeteilt. Für jedes dieser Unterhaltungsgebiete wird eine gesonderte Gebühr erhoben.
In der Ratssitzung am 13.12.2023 sind die Gebühren ab dem Jahr 2024 festgelegt worden.
Gebührentarif 2024
Unterhaltungsbereich | befestige Fläche (€/m²) | übrige (unbefestigte) Fläche (€/m²) |
---|---|---|
Unterhaltungsverband "Amelsbüren-Hiltrup" | 0,008971 | 0,000171 |
Unterhaltungsverband "Obere Stever" | 0,013970 | 0,000236 |
Unterhaltungsverband "Havixbeck-Roxel" | 0,007803 | 0,000176 |
Unterhaltungsverband "St. Mauritz-Altenberge" | 0,017917 | 0,000237 |
Unterhaltungsverband "Münster Süd-Ost" | 0,034112 | 0,000166 |
Unterhaltungsbereich der Stadt Münster | 0,013277 | 0,000709 |
Die Gewässergebühr ist abhängig der Zugehörigkeit zu dem für die Unterhaltung zuständigen Verband und von der Größe der jeweiligen Flächenanteile eines Grundstückes.
Als befestigt gelten Flächen, soweit sie bebaut, überdacht oder durch Beton, Asphalt, Pflastersteine, Klinker, Plattierungen, Fliesen oder ähnliche Materialien befestigt sind. Übrige (unbefestigte) Flächen sind alle unversiegelten Flächen, die eine natürliche Bodenbeschaffenheit aufweisen (z. B. Rasenflächen, Blumenbeete, Wiesen, Äcker und Waldflächen).
Die Flächenanteile der Grundstücke wurden im Oktober 2006 durch die Stadt Münster von den Grundstückseigentümern über eine Selbstauskunft abgefragt.