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Datenschutzhinweise zum Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen UVG
Hinweise zur Datenverarbeitung
Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UVG) und des Sozialgesetzbuches (SGB).
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung des UVG ist die Stadt Münster, Der Oberbürgermeister, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 48127 Münster, Tel. 02 51/4 92-51 01, Fax 02 51/4 92-77 30, Jugendamt@stadt-muenster.de
2. Datenschutzbeauftragte/r
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten/die zuständige Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter der Postanschrift "Stadt Münster, 48127 Münster" oder unter der E-Mail-Adresse datenschutz@stadt-muenster.de.
3. Verarbeitungszwecke
Die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Münster verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG. Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet. Dies sind insbesondere die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie ggf. zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder Rückforderungen von Unterhaltsvorschuss verarbeitet und ggf. zu Prüfzwecken durch den Bundesrechnungshof und dem Landesrechnungshof.
Beispiele für Erhebungs- und Übermittlungsanlässe beim Unterhaltsvorschuss
- Antragsteller(in): Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen (Wohnsitzermittlung, Klärung des Aufenthaltssta-tus, Vaterschaftsklärung), Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (wobei es ggf. auf die Verhältnisse beider Elternteile ankommt), anderer Sozialleistungsbezug, Rückforderung bei Überzahlung von Unterhaltsvorschuss
- Anderer Elternteil: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (Feststellung der Leistungsfähigkeit durch Einkommens- und Vermögensermittlung)
- erechtigtes Kind: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, Feststellung anzurechnender Einkünfte (Schulbesuch, Einkommensermittlung)
4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Münster stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 Abs. 2f DSGVO i.V.m. §§ 68 Nr. 14 SGB I, § 67 Abs. 2 Satz 1, 67a ff. SGB X, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG.
5. Empfänger*innen oder Kategorien von Empfängern*innen
Die unter Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Münster an folgende Dritte übermittelt werden:
Andere Sozialleistungsträger (z. B. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen, Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministerium, ggf. Landesjugendamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Ausländerbehörden, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie z. B. Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.
6. Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UVG besteht eine Speicherfrist von sechs Jahren nach Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UVG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss mehr erfolgt, ein ggf. erforderliches Rückforderungsverfahren und die Rückgriffsbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde (Grenze: Verjährung/Verwirkung). Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.
7. Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Datenkategorien werden durch die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Münster verarbeitet:
- Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind: Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Geschlecht, Ge-burtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kind-schaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung - Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff sowie ggf. zur Rückforderung
Das sind: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Angaben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht, von Ihrer Unterhaltsvorschussstelle Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.
Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn hierfür die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Münster die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
9. Datenerhebung bei anderen Stellen
Die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Münster kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 Art. 9 DSGVO i.V.m. §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UVG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können sein:
Andere Sozialleistungsträger (z. B. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Maßnahme- und Bildungsträger. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
10. Beschwerde
Im Hinblick auf mögliche Verletzungen Ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte durch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
(Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf)
Tel. 02 11/38 424-0
Fax 02 11/38 424-10
Email: poststelle@ldi.nrw.de
Hinweise zur Datenverarbeitung im PDF-Format
Die hier aufgeführten Datenschutzhinweise stehen ebenfalls als PDF-Download zur Verfügung:
Datenschutzhinweise zum Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen UVG