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Beratung und Schutz
Kommunaler Sozialdienst - Heimfachdienst
Stationäre Hilfe zur Erziehung als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe
Es gibt Lebenssituationen, in denen Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Familie leben können und zur Persönlichkeitsentwicklung erzieherische Hilfen in einer Einrichtung benötigen. Diese stationäre Form der Hilfe zur Erziehung für junge Menschen, die Heimerziehung, erfolgt auf Antrag der gesetzlichen Vertreter und in enger Kooperation aller Beteiligten. Stationäre Hilfe zur Erziehung bedeutet für Kinder und Jugendliche ein Leben in einer pädagogisch betreuten Wohnform über Tag und Nacht an einem neuen Lebensort, zeitlich befristet oder als längerfristige umfassende Begleitung bis zur eigenverantwortlichen Lebensführung.
Heimerziehung hat sich mit dem gesellschaftlichen Wandel verändert und beinhaltet heute unterschiedliche Betreuungsformen in Wohngruppen, heilpädagogischen und therapeutischen Einrichtungen, sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften oder in sozialpädagogisch betreutem Wohnen für junge Menschen. Der individuelle Bedarf junger Menschen zur Förderung ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung begründet die Auswahl der Betreuungsform und die Dauer der Hilfe.
Heimerziehung ist eingebunden in eine zielgerichtete Hilfeplanung, die gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen und in Zusammenarbeit mit ihren Personensorgeberechtigten erarbeitet und fortgeschrieben wird. Sie ermöglicht jungen Menschen individuelle, fachlich qualifizierte pädagogische und therapeutische Hilfen zur Förderung ihrer Persönlichkeitsentwicklung und bietet ihren Eltern Unterstützung bei der Ausübung ihrer erzieherischen Verantwortung.
Ansprechpartnerinnen und -partner für die individuelle Prüfung, Einleitung und Begleitung einer stationären Hilfe zur Erziehung, die in Kooperation mit dem Fachdienst Heimerziehung erfolgt, sind die Bezirkssozialarbeiter-/innen des Kommunalen Sozialdienstes.
Kontakt zum Fachdienst Heimerziehung: Tel. 02 51/4 92-51 66