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Beratung und Schutz
Kommunaler Sozialdienst - Vormundschaften
Wenn Eltern oder Elternteile aufgrund persönlicher oder familiärer Probleme die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr selber tragen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger.
In dem vom Gericht vorgegebenen Rahmen ist der Vormund oder Pfleger gesetzlicher Vertreter des Kindes oder des Jugendlichen. Vormund kann eine Einzelperson oder das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sein. Die Aufsicht über das Handeln des Vormundes/Pflegers im Einzelfall liegt beim Amtsgericht.
Der Vormund/Pfleger ist bei persönlichen Problemen und Sorgen jederzeit für das Kind oder den Jugendlichen - genannt Mündel - ansprechbar. Ebenso ist der Vormund/Pfleger Ansprechpartner für die nicht sorgeberechtigten Eltern des Kindes.
Vormundschaft - auch ein anspruchsvolles Ehrenamt
Es gibt Situationen, da können oder dürfen Eltern für ihr Kind nicht die rechtliche Verantwortung tragen. Dann überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge des Kindes bzw. des Jugendlichen einem Vormund. In der Regel ist dies auch in Münster das Team des Fachdienstes Vormundschaften im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Aber auch eine Privatperson kann diese Aufgabe übernehmen.
Wir suchen aktiv nach Einzelpersonen, die ehrenamtlich eine Vormundschaft übernehmen.
Wir schulen Sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe und begleiten Sie dauerhaft mit Beratung und Fortbildung.
Sprechen Sie uns an!
Ihr Ansprechpartner:
Frank Museler
Tel. 02 51/4 92-51 60, MuselerF@stadt-muenster.de