Fördergeber: Bund
Förderempfänger: Energieberater beantragen den Zuschuss zu geförderten Energiegutachten für: Eigentümer, Mieter/Pächter v. Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchberechtigte
Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert.
Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.
Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein - um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar - in Rechnung zu stellen.
Sie haben die Wahl, ob der Energieberater entweder
Ihre persönlichen Verhältnisse oder Wünsche können bei einer Energieberatung in bestimmtem Umfang berücksichtigt werden. So haben Sie die Wahl zwischen zwei Beratungsalternativen.
Gleichgültig aber, für welche Variante Sie sich bei einer Energieberatung entscheiden: Sie sollten den Energieberater bitten, Ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen. Der iSFP präsentiert Ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit. Dadurch wird es Ihnen einerseits leicht gemacht, sich ein Bild vom energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes zu machen. Andererseits können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert.
Achtung: Nicht zu verwechseln ist eine vom Bund geförderte Energieberatung mit der Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises. Als Grundlage für Sanierungsentscheidungen ist ein Gebäudeenergieausweis deutlich weniger geeignet als ein iSFP, dessen Informationsgehalt erheblich höher zu veranschlagen ist.
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn
Zum Ablauf des Förderverfahrens:
Kumulation:
Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.
Bitte bei der Zeitplanung für die Fördermittelanträge und -bewilligung die jeweilige Wartezeit für die Erstellung des Energiegutachtens berücksichtigen.
Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.
Die Mitglieder im "Energieberater Netzwerk Münster" verpflichen sich zur Einhaltung bestimmter, von der Stadt Münster erarbeiteter Qualitätsstandards. Eine Liste der Mitglieder im "Energieberater Netzwerk Münster", die die Energiesparberatung vor Ort mit anschließender Erstellung eines Energieausweises für Ihr Haus anbieten, und eine Beratung zu den Förderprogrammen zur Sanierung bieten (jeweils kostenfrei und ohne Anmeldung):
Zum Energieberater Netzwerk Münster
Qualifizierte Energieberater für eine Vor-Ort-Beratung und Fachleute für eine von der KfW geförderte Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben finden sie auch auf der Internetseite: www.energie-effizienz-experten.de
Weitere Infos der Bewilligungsbehörde, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand der Informationen: 19.10.2022