Gelegentliches Grillen in privaten Gärten ist ohne weiteres erlaubt, wenn dabei nicht konzentriert Gerüche in nachbarliche Wohnungen ziehen. In Mietwohnungen kann über die Hausordnung eine andere Regelung festgelegt sein.
Das Grillen auf öffentlichen Grünflächen Grünflächen, öffentliche wird geduldet, sofern es nicht durch Ausschilderung ausdrücklich untersagt ist.
Es dürfen nur Standgrills verwendet werden, die einen ausreichenden Abstand zum Boden haben, um Beschädigungen der Grasnarbe zur vermeiden.
Andere Nutzer der Grünanlage oder Anlieger dürfen nicht durch übermäßige Rauchentwicklung etc. beeinträchtigt werden. Sämtliche Abfälle, auch die Kohle und der Grill müssen anschließend sachgerecht entsorgt werden.
Das Team vom Kommunalen Ordnungsdienst ist für Sie da. Auch wenn Sie "nur mal" eine Frage haben oder Hilfe brauchen. Von montags bis samstags sind die Servicekräfte vom Ordnungsamt in der Innenstadt unterwegs.
Grillunfälle: