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Gülleaufbringung

Gülle, Jauche und Stallmist sind Wirtschaftsdünger aus der Viehhaltung, die in der Landwirtschaft im Rahmen einer unmittelbaren Kreislaufwirtschaft sinnvoll eingesetzt werden können und dazu beitragen, die Zufuhr von Mineraldünger einzuschränken.
Eine überhöhte Gülleaufbringung auf Felder und Wiesen erhöht jedoch die Nitratbelastung des Grund- und Trinkwassers.
Die Düngeverordnung des Bundes untersagt grundsätzlich das Aufbringen von Gülle vom 15. November bis 15. Januar sowie auf tiefgefrorenen und schneebedeckten Böden. Auf Ackerland ist die Ausbringung bereits ab 01. November untersagt. Die zulässigen Aufbringungsmengen sind ebenfalls festgelegt.
Die Einhaltung der Düngeverordnung überwachen die Landwirtschaftskammer sowie die Untere Wasserbehörde.
In Genehmigungsverfahren für landwirtschaftliche Bauvorhaben wird geprüft, ob die Verwertung des produzierten Wirtschaftsdüngers unter Einhaltung der in den Richtlinien genannten Werte langfristig sichergestellt ist.
Darüber hinaus bietet das Amt für Grünflächen und Umweltschutz intensive Betreuung und Beratung durch für den landwirtschaftlichen Bereich zuständige Mitarbeiter.

Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
Untere Wasserbehörde
Albersloher weg 450
48167 Münster
Tel. 4 92-67 86/ -67 88/ -67 91
umwelt@stadt-muenster.de
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
www.lwk.nrw.de
Gruppe Landbau
Nevinghoff 40
48147 Münster
Tel. 23 76-721

Bei Geruchsbelästigung durch die Ausbringung von Gülle auf Flächen:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
www.landwirtschaftskammer.de
Kreisstelle Warendorf, Gütersloh, Münster
Waldenburgerstraße 6
48231 Warendorf
Tel. 02581 - 6379-31
FAX 02581 - 6379-0
neele.reimann@lwk.nrw.de