Lärm ist eine akustische Umweltbelastung. Er kann Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Unlustgefühl verursachen, den Blutdruck erhöhen, Aggressionen steigern und die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit vermindern.
Die Belastungen durch Straßen- und Flugverkehr sind enorm, aber auch laute Nachbarn, Arbeitslärm und Lärm durch Sportstätten werden von rund 50 Prozent der Bevölkerung als Belastung angesehen.
Lärm verursacht auch hohe volkswirtschaftliche Kosten, beispielsweise für Schallschutzwände und lärmdämmende Fenster. Außerdem senkt der Anstieg des Straßenlärms den Mietwert von Wohnungen.
Lärm kann je nach Intensität und Dauer zu Gesundheitsgefährdungen führen. Halten Sie daher bitte die Nachtruhe ein.
Übrigens: Lärm lässt sich oft durch eine freundliche Bitte an den Lärmenden abstellen.
Allgemeine Aufgaben, Lärmminderungsplan:
Gewerbliche Verursacher:
Flugzeuge:
Zivilluftfahrt:
Militärischer Fluglärm:
Gaststätten:
Unter Gaststättenlärm versteht man Lärm, der durch technische Einrichtungen der Gaststätten, durch Musik in Gaststätten und durch das Verhalten von Gästen entsteht.
Unzumutbare Lärmbelästigung muss der Gastwirt verhindern. Beschwerden über die Lärmbelästigung durch die Gäste sind zu richten an:
Bei Lärm durch technische Anlagen der Gaststätten (Lüfter etc.):
Bezirksverwaltungen
Polizeidienststellen
Kraftfahrzeuge, Lärm durch stehende Fahrzeuge:
Unnötiges Laufenlassen von Motoren im Stand (Warmlaufen) schädigt den Motor, belastet die Umwelt und ist laut § 11 a Landesimmissionsschutzgesetz verboten. Dies gilt auch für das Warmlaufenlassen, z. B. beim Eiskratzen. Es wird mit einem Bußgeld geahndet. Eine Ausnahme besteht für Taxen bei tieferen Temperaturen.
Beschwerden:
Lassen Sie Ihren Wagen häufiger stehen - Fahrradfahren ist leiser, umweltfreundlicher, sparsamer und bei Kurzstrecken oft schneller.
Lärmschutz in der Stadt- und Verkehrsplanung:
Verkehrslärm (Straßen-, Schienen- und ggf. Flugverkehrslärm), Freizeit-, Sport- und Gewerbelärm
Planung und Unterhaltung von Lärmschutzwänden:
Tierlärm:
Der Tierhalter muss erhebliche Lärmbelästigungen durch sein Tier verhindern.
Veranstaltungslärm:
Veranstaltungen an öffentlichen Wegen oder Plätzen, z. B. Platzkonzerte oder andere Musikdarbietungen, bedürfen einer Genehmigung durch das Ordnungsamt oder die Bezirksverwaltungen.