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Landschaftsbestandteile, geschützte

Teile von Natur und Landschaft werden als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen. Die Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, aber auch die Abwehr schädlicher Einwirkungen sind weitere Kriterien. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Neben der Beseitigung sind auch alle schädigenden Handlungen verboten. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen geahndet werden.

Darüber hinaus gelten alle Wallhecken und die mit öffentlichen Mitteln geförderten Anpflanzungen als gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile. Einer besonderen Ausweisung bedarf es in diesen Fällen nicht.

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