Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete werden zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter festgesetzt. Berücksichtigt wird dabei die Vielfalt, Eigenart oder auch Schönheit des Landschaftsbildes und der Erholungswert.
Verboten sind alle charakterändernden Handlungen innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, wie
- das Errichten oder Ändern baulicher Anlagen, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen,
- die Anlage oder Veränderung von Gewässern,
- Aufschüttungen oder Abgrabungen,
- die Beseitigung oder Beschädigung von Hecken, Feld- und Ufergehölzen.
- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
- Untere Naturschutzbehörde
- Albersloher Weg 450
- 48167 Münster
- Tel. 4 92-67 14/-67 29
- umwelt@stadt-muenster.de