a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w z | alle Stichworte

Nachtruhe

Vom Gesetzgeber wurde die Nachtruhe auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr festgelegt. In dieser Zeit sind alle lärmverursachenden Betätigungen, die die Nachtruhe stören können, verboten.

Eine Ausnahme besteht u. a. für Industriebetriebe sowie in behördlich genehmigten Fällen.

Ordnungsamt
www.stadt-muenster.de/ordnungsamt/kommunaler-ordnungsdienst.html
Klemensstr. 10
48143 Münster
Tel. 492-3212
ordnungsamt@stadt-muenster.de

Polizeidienststellen

Bezirksverwaltungen