Abfälle verbrennen
Das Verbrennen von Abfällen, auch von Gartenabfällen, ist verboten. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt.
- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
- Untere Abfallwirtschaftsbehörde
- Albersloher Weg 450
- 48167 Münster
- Tel. 4 92-68 50
- umwelt@stadt-muenster.de
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:
- Feuerwehr-Notruf:
-
- Tel. 1 12