Das Osterfeuer darf nicht zur Abfallverbrennung genutzt werden. Zugelassen ist nur das Verbrennen von trockenen pflanzlichen AbfĂ€llen. Ein genĂŒgend groĂer Abstand zu GebĂ€uden, Wald- und Heckenbereichen etc. muss unbedingt eingehalten werden. Rauch darf den Verkehr nicht gefĂ€hrden. Die Feuerwehr berĂ€t gern.
Achtung! In Holz- und Reisighaufen haben oft zahlreiche Tiere (z. B. Igel, Reptilien, Vögel) Unterschlupf gefunden. Das Holz sollte erst kurz vor dem Verbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Liegt der Haufen schon lÀnger, rettet ein Umsetzen manches Tierleben.
Das Osterfeuer muss beaufsichtigt werden, bis es vollstĂ€ndig erlischt. Abgelöschte Reste des Osterfeuers gehören in die RestmĂŒlltonne, nicht in die Biotonne.
Das Amt fĂŒr GrĂŒnflĂ€chen, Umwelt und Nachhaltigkeit bittet darum, geplante Osterfeuer bei Diana Steiner anzumelden (Tel. 02 51/4 92-67 78, E-Mail: SteinerD@stadt-muenster.de). Mehr Tipps und Informationen zum Thema gibt es im Stadtportal unter der Adresse www.stadt-muenster.de/umwelt.
Diese Regelungen gelten auch fĂŒr andere Brauchtumsfeuer, z. B. zu Sankt Martin.