Zum Angeln benötigt man einen Fischereischein und einen Fischereierlaubnisschein für die zu beangelnden Gewässer. Für einige Gewässer gibt es in den Angelsportgeschäften Tages- oder Jahresgastkarten.
Die Untere Fischereibehörde gibt Auskunft, nimmt die Fischerprüfung ab und stellt Fischereischeine aus.
Die Bezirksverwaltungen geben ebenfalls Auskünfte und stellen Fischereischeine aus.
Weitere Auskünfte erteilt der