Nach dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ist das Reiten sowohl auf privaten als auch öffentlichen Straßen und Wegen in der freien Landschaft und im Wald nur mit einem gültigen Reitkennzeichen erlaubt ist. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Freizeitreiter, Reitervereine und Reiterhöfe.
Das Kennzeichen besteht aus einer gelben Tafel mit der Aufschrift "MS", einer Nummer sowie einem Aufkleber für das jeweilige Jahr. Mit den Einnahmen setzt die Stadt bestehende Reitwege instand und legt neue Reitwege an.
2017 wurde das Reitwegenetz in Kinderhaus, Sprakel und Handorf optimiert und saniert. Außerdem wurde im Bereich der Kanalstraße ein Reiterhof ans Reitwegenetz angeschlossen. 2018 stehen Bauarbeiten für die Erweiterung des Reitweges im Holtrodebusch in Amelsbüren ebenso auf dem Programm wie Sanierungsarbeiten an den Reitwegen bei Haus Kump, in der Hohen Ward und in Handorf. Das städtische Reitwegenetz umfasst zurzeit rund 122 Kilometer mit direkten Anbindungen an die Kreise Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.
Reitkennzeichen und Jahresplaketten gibt es beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Albersloher Weg 33, Zimmer D 509 (Sprechzeiten montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 15 bis 18 Uhr). Das Kennzeichen kostet (im Jahr 2018) 39,50 Euro, die Verlängerung durch die Jahresplakette 30,50 Euro. Reiterhöfe bezahlen 89,50 Euro für das Kennzeichen und 80,50 Euro für den Jahresaufkleber. Im Stadtportal steht der entsprechende Antrag unter www.stadt-muenster.de/umwelt/natur-und-landschaft/reiten zur Verfügung. Dort finden Interessierte auch umfassende Informationen zum Reiten in Münster und eine Reitwegekarte.
Im Zusammenhang mit den Ausritten in die freie Landschaft und im Wald weist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit noch auf folgende Punkte hin: Nach dem Landesnaturschutzgesetz ist seit Anfang des Jahres das Reiten über die gekennzeichneten Reitwege hinaus auch auf allen befestigten Fahrwegen oder naturfesten Waldwirtschaftswegen erlaubt. Zu beachten ist, dass die in der freien Landschaft von Landwirten angelegten Blühstreifen und Blühflächen eine hohe ökologische Bedeutung haben und daher von Reitern nicht genutzt werden dürfen.