Wer Säuberungsaktionen durchführen möchte (z. B. an Bachläufen oder Uferböschungen, im Wald oder in Parks), sollte dies auf jeden Fall nur in den Wintermonaten, während der Vegetationsruhe und außerhalb der Brutzeit tun. In öffentlichen Grünanlagen ist eine Rücksprache mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz erforderlich.