Heizöl
Wassergefährdende Stoffe werden vom Gesetzgeber in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Insgesamt gibt es vier Klassen. Heizöl gehört zur WGK 2, ist also wassergefährdend. Andere Stoffe dieser Klasse sind z. B. Dieselkraftstoff, Motoren- und Schmieröle. Damit das Heizöl nicht unkontrolliert ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen kann, müssen die Lageranlagen so beschaffen sein, dass
- Heizöl nicht austreten kann,
- Undichtigkeiten aller Anlagenteile, die mit dem Heizöl in Berührung stehen, schnell und zuverlässig erkennbar sind und
- austretendes Heizöl schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden kann.
Bei der Lagerung von Heizöl in Wasserschutzgebieten sind erhöhte Anforderungen zu beachten. Informationen hierüber und über die detaillierte Lage und Ausdehnung der jeweiligen Wasserschutzgebiete im Stadtgebiet Münster gibt die Untere Wasserbehörde im Amt für Grünflächen und Umweltschutz.
- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
www.stadt-muenster.de/umwelt
- Albersloher Weg 450
- 48167 Münster
- Tel. 4 92-67 80
- umwelt@stadt-muenster.de