Die Versickerung und Rückhaltung von gering verschmutztem Niederschlagswasser von Dachflächen auf dem eigenen Grundstück kann je nach den örtlichen Gegebenheiten durch eine Flächen-, Mulden-, Rohr- oder Rigolenversickerung erfolgen. Die Wahl der Versickerungsmethode hängt von der Durchlässigkeit der Böden, dem Abstand zum Grundwasser (mindestens 1 m), dem Grundwasserschutz und der verfügbaren Fläche ab.
Für die Fläche, die an die Versickerungsanlage angeschlossen ist, können Sie eine Befreiung von der Niederschlagsgebühr beantragen.
Für die Versickerung ist in der Regel eine Erlaubnis erforderlich.