Tierseuchen im Sinne des Tierseuchengesetzes sind z. B. Tollwut, Maul- und Klauenseuche, Hühnerpest, Schweinepest, Psittakose, Faulbrut und Milbenseuche der Bienen.
Tierseuchen, auch der Verdacht, sind umgehend zu melden, um Menschen und Tiere zu schützen.
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten: