Trinkwasser muss in ausreichender Menge und Güte immer bereitgestellt sein. Spezielle Anforderungen an seine Qualität sind in der Trinkwasserverordnung festgeschrieben. Sie enthält Bestimmungen über die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage und die Überwachung durch die Gesundheitsämter. Außerdem sind in der Verordnung Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stoffe (z. B. für Schwermetalle, Nitrat, organische Verbindungen) und Krankheitserreger festgelegt. Trinkwasserschutz heißt auch Gewässerschutz.
Überwachung des öffentlichen Versorgungsnetzes:
Hygienische Überwachung der öffentlichen und privaten Wasserversorgung (Brunnen), Auskunft zur Trinkwasseruntersuchung:
Informationen zu Tafelwasser, Mineralwasser, Heilwasser:
Wasserwirtschaftliche Ãœberwachung der Trinkwasserschutzgebiete: