Wallhecken sind typische Elemente der münsterländischen Parklandschaft. Sie stellen gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile, geschützte dar und dürfen somit weder gerodet noch beschädigt werden. Dieser allgemeine Schutz der Wallhecken gilt sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich der Stadt. Auch Wallhecken in privaten Hausgärten fallen unter diese Bestimmung. Die ordnungsgemäße Pflege der Wallhecken, wozu auch das "Auf-den-Stock-Setzen" in den Wintermonaten gehört, ist erlaubt (Hecken, Heckenschnitt).