Artenschutz
Immer mehr Tiere und Pflanzen sind heute von der Ausrottung durch die rapide fortschreitenden Umweltveränderungen in ihren Lebensräumen (Fauna, Flora, Habitat-Richtlinie), aber auch durch den Handel bedroht. Für die besonders geschützten Arten sind daher internationale und nationale Artenschutzgesetze erlassen worden. Sie erfassen außereuropäische und europäische Tiere (z. B. Papageien, Schildkröten, Riesenschlangen, Greifvögel, Eulen) und Pflanzen (z. B. einige Kakteen- und Orchideenarten). Auch Erzeugnisse aus den geschützten Arten oder Teile von ihnen fallen unter die Schutzvorschriften. Dazu gehören z. B. Produkte aus Leder von geschützten Schlangen oder Krokodilen oder Teile der Tiere wie Felle, Stoßzähne und Geweihe.
Das Artenschutzrecht beinhaltet Besitz- und Vermarktungsverbote, regelt den legalen Handel und sieht bestimmte Verpflichtungen für Halter, Züchter und Händler vor, z. B.
- Anmeldung des Besitzes und der Bestandsveränderungen bei geschützten Wirbeltierarten,
- Kennzeichnung vom Aussterben bedrohter Tiere mit Ringen bzw. Mikrochips,
- Vermarktung der vom Aussterben bedrohten Tiere nur mit behördlicher Genehmigung,
- Pflicht zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes,
- Buchführungspflichten für Händler.
Ferner ist es grundsätzlich verboten, wild lebende heimische Tiere mutwillig zu beunruhigen oder zu belästigen, zu fangen oder zu töten.
Wenn Sie aktiv beim Artenschutz mithelfen möchten, verzichten Sie im Urlaub auf den Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten, deren Herkunft Sie nicht nachvollziehen können. Greifen Sie stattdessen lieber zu Waren, die der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zufügen.
Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote können mit Bußgeldern, unter besonderen Umständen sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
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- Untere Naturschutzbehörde
- Albersloher Weg 450
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- Tel. 4 92-67 14/-67 15
- umwelt@stadt-muenster.de