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Artenschutzmaßnahmen

Artenschutzmaßnahmen sollen dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken. Dies können z. B. Nisthilfen für bestimmte Vogelarten, Wildbienen, Hummeln, aber auch für Fledermäuse und andere Tiergruppen sein. Die Einrichtung und Betreuung von Krötenfangzäunen ist ebenfalls eine Maßnahme des Artenschutzes.
Ohne den Schutz und eine Optimierung der gesamten Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzengruppen (Fauna, Flora, Habitat-Richtlinie) wird deren Überleben langfristig jedoch auch durch solche Maßnahmen nicht möglich sein. Sie schaffen nur kurzfristig Abhilfe.
Als Gartenbesitzer können Sie durch eine naturnahe Gartengestaltung und -pflege (Anlage von Kleingewässern und Trockenmauern, Umwandlung von Rasen- in Wiesenflächen, Anlage von Reisighaufen, Verwendung von einheimischen Pflanzen u.a.m.) für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren Lebensmöglichkeiten schaffen. Auch dadurch tragen Sie zum Artenschutz bei.
Artenschutzmaßnahmen in der freien Landschaft können bezuschusst oder durch Sachleistungen gefördert werden.

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