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Autowäsche

Eine Autowäsche darf nicht auf Kosten der Umwelt stattfinden. Eine "wilde" Wäsche an Bächen, Flüssen oder Seen ist kein Kavaliersdelikt. Aber auch auf öffentlichen Straßen ist die Autowäsche mit Reinigungsmitteln durch die Straßen- und Anlagenverordnung der Stadt Münster verboten. Erlaubt ist nur die Reinigung der Oberseite des Fahrzeugs mit klarem Wasser - also im Prinzip das, was ein starker Regen bewirken würde. Bei der Wagenwäsche sammeln sich im Abwasser nämlich Öle, Fette, Teer, Ruß und Schwermetallstäube, die nicht so einfach in den Gully fließen dürfen. Denn dieser führt meistens nur in die Regenwasserkanalisation und das Wasser fließt damit nicht in die Kläranlage, sondern unbehandelt direkt in die Gewässer. Wagenwäschen sind nur an Waschplätzen erlaubt, die über einen geeigneten Abscheider verfügen.

Eine andere Möglichkeit sind Autowaschanlagen. Achten Sie auf Anlagen, die mit dem blauen Umweltengel ausgezeichnet sind. Hier wird das Waschwasser umweltfreundlich wieder aufbereitet und die abgeschiedenen Schadstoffe werden sachgerecht entsorgt.

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