Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum oder in freier Landschaft abgestellt werden.
Autowracks, Autoreifen etc. gehören nicht in Flussläufe, Waldschonungen und Baggerlöcher. Dem Eigentümer drohen hohe Geldbußen.
Abgemeldete Fahrzeuge und Autowracks im öffentlichen Verkehrsraum:
Autowracks auf privaten Flächen:
Die Stadt Münster bietet Ihnen einen besonderen Service: Wenn Ihr Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, können Sie es zur Zulassungsstelle bringen.
Für 56,- Euro wird Ihr Fahrzeug abgemeldet und sachgerecht entsorgt.