Der Landschaftsplan ist gemäß Landschaftsgesetz die Grundlage für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege der Landschaft. Er wird von den Kreisen und kreisfreien Städten flächendeckend für den baulichen Außenbereich aufgestellt und als Satzung erlassen.
Neben Schutzausweisungen kann er auch Festsetzungen für die forstliche Nutzung und die Zweckbestimmung von Brachflächen treffen. Außerdem setzt er Maßnahmen zur Entwicklung, Pflege und Erschließung der Landschaft fest, wobei den Bepflanzungsmaßnahmen besondere Bedeutung zukommt.
Für das Stadtgebiet müssen vier Landschaftspläne erstellt werden, die beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz eingesehen werden können:
Die rechtskräftigen Landschaftspläne können hier eingesehen werden