Biotonnen gibt es je nach Bedarf in den Größen 35, 60, 90, 120 und 240 Liter. Bestellen kann sie nur der Grundstückseigentümer. Die Benutzung der Biotonne ist für jeden Pflicht. Nur wer sämtliche organischen Abfälle selbst kompostiert, kann die Biotonne bei den AWM abbestellen.
In die Biotonne gehören Brot- und Kuchenreste, Eierschalen, Kaffeesatz und Filtertüten, Käsereste, Obst- und Gemüsereste (auch Zitrusfruchtschalen), Papiertaschentücher, Servietten, Salat, Speisereste, Teebeutel, Wurst und andere organische Küchenabfälle. Aus dem Garten dürfen Laub, Rasenschnitt, verwelkte Blumen und Wildkräuter in die Tonne mit dem braunen Deckel. Die Bioabfälle können in Zeitungspapier eingewickelt werden, um Vorsortiergefäß und Biotonne sauber zu halten.
Der Inhalt der Biotonne wird in der Bioabfallvergärungsanlage im Entsorgungszentrum Münster zu Biogas und Kompost umgewandelt.
Nicht in die Biotonne gehören Kunststofftüten, Katzenstreu (auch kompostierbare), Staubsaugerbeutel, Vogelsand, Windeln oder schadstoffhaltige Abfälle. Auch Erde und holzhaltige Abfälle sind für die Biotonne tabu. Sie können in der Bioabfallvergärungsanlage nicht verarbeitet werden. Erde und Sand gehören deshalb im Gartenabfallsack, Strauchschnitt im Gartenabfallsack oder gebündelt zum Sperrguttermin an den Straßenrand (Abfallentsorgung).
Wichtig: Für Speiseabfälle tierischer Herkunft aus Betrieben gelten Sonderregelungen (Futtermittelaufbereitungsanlage).
Als Zusatzausstattung für die Biotonne gibt es den Biofilterdeckel, der luftdicht abschließt und so Gerüche durch die Biotonne vermindert. Er kann bei den AWM bestellt werden. Der Zusatzservice wird mit einer Jahresgebühr berechnet. Dafür wird der Deckel montiert und das Filtermaterial alle zwei Jahre gewechselt.
Für das Sammeln von Küchenabfällen im Haushalt verkaufen die AWM kleine Biotönnchen (10 Liter) zum Selbstkostenpreis sowie Papiertüten. Erhältlich sind sie in der Münster Information im Stadthaus I, bei den Bezirksverwaltungen den Abfallwirtschaftsbetrieben.
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