Für das Stadtgebiet von Münster gibt es eine Kartierung schutzwürdiger Biotope für den bebauten Bereich wie auch für den Außenbereich. Darin sind mehrere hundert Biotope flächenscharf erfasst und unter anderem die Flora und Vegetation, zum Teil auch die vorkommenden Tierarten, beschrieben.
Eine Reihe von Biotopen sind bereits Kraft Gesetzes geschützt und bedürfen keiner besonderen Ausweisung mehr. Im Münsterland sind insbesondere die folgenden gesetzlich geschützten Biotope zu finden: Nass- und Feuchtgrünland, Quellbereiche, Röhrichte, Trockenrasen und Auwald.
In diesen gesetzlich geschützten Biotopen sind alle Maßnahmen und Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung des Biotopes führen können, verboten. Die Untere Landschaftsbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Weil sich die Landschaft ständig verändert, müssen diese Kartierungen regelmäßig fortgeschrieben werden.