Abwasser aus Industrie und Gewerbe, aber auch Laboren, Krankenhäusern und Zahnarztpraxen kann gefährliche Stoffe enthalten. Gefährliche Stoffen dürfen nicht ohne weiteres in die Kanalisation eingeleitet werden. Bereits unmittelbar an der Anfallstelle sind diese Stoffe zurück zu halten oder dürfen erst gar nicht ins Abwasser gelangen.
Grundsätzlich bedarf die Indirekteinleitung von Abwasser der Genehmigung soweit das Abwasser aus einem Herkunftsbereich der Abwasserverordnung stammt.