Regenerative Energiequellen erlangen eine immer stärkere Bedeutung. Im Vergleich zur Sonnen- und Windenergie hat die Geothermie, auch "Erdwärme" genannt, einen bedeutenden Vorteil: sie ist unabhängig von den herrschenden Klimabedingungen und steht direkt vor Ort rund um die Uhr zur Verfügung.
Um die Energie aus dem Boden bzw. Gestein zu gewinnen, werden Kollektoren (horizontal) oder Sonden (vertikal) eingebaut. Mit Hilfe der darin zirkulierenden Flüssigkeit und der Wärmepumpe im Haus können dann Wohnungen beheizt bzw. gekühlt werden.
Im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 8, 9 und 10 WHG) stellt die Errichtung und der Betrieb einer Wärmepumpe über Kollektoren oder Sonden eine Benutzung des Grundwassers dar und ist somit erlaubnispflichtig. Für die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde zuständig.