Die natürlichen Filter-, Puffer- und Speichereigenschaften des Bodens sind nachhaltig zu schützen. Darauf zielt auch das Bundes-Bodenschutzgesetz. Schädliche Bodenveränderungen beeinträchtigen die Bodenfunktion und sind geeignet, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Deshalb sind diese Veränderungen anzuzeigen, zu sanieren oder durch geeignete Vorsorge zu verhindern.