Einige Städte versuchen mit extra gekennzeichneten und zum Teil eingezäunten Hundewiesen den Hunden und ihren Halter/-innen geschützte Auslaufflächen zu bieten und zugleich auch der Verunreinigung öffentlicher Bereiche mit Hundekot entgegenzuwirken. Auch wenn diese Flächen ausdrücklich als Hundewiesen ausgeschildert sind, gilt dort die Landeshundeverordnung. Hunde dürfen dort nur frei laufen, wenn diese nicht zu den gefährlichen Hunden oder zu bestimmtem Rassen zählen.
Hundewiesen geben dem Hund die Möglichkeit frei zu laufen, aber auch die Gefahr von Rudelbildung, Machtspielen und Beißereien nimmt zu. Zudem besteht die Gefahr, dass Verunreinigungen mit Hundekot bei nicht durchgeführter Beseitigung zu hygienischen Problemen auf der Hundewiese führen. Die übermäßige Belastung der Wiese mit Hundekot und die Konzentration vieler Hunde an einem Ort kann zu vermehrten Krankheitsübertragungen unter den Vierbeinern führen. Die Stadt Münster kann die Reinigung und somit die Hygiene einer Hundewiese nicht gewährleisten und wird deshalb auch keine Wiese für Hunde ausweisen.
siehe auch: Hundekot-Beutelspender