Von unbebauten Grundstücken und von Grundstücken, die nach dem 28.9.1989 bebaut wurden und werden, dürfen keine Drainage- und Grundwässer in die Kanalisation eingeleitet werden. Auf Antrag kann für die Bauzeit eine zeitlich begrenzte Grundwasserentnahme vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz genehmigt werden.
Für diesen Zeitraum wird auch einer Einleitung in die Kanalisation vom Tiefbauamt zugestimmt.