Elektrosmog wird durch elektrische Geräte, Hochspannungsleitungen, Trafostationen oder Sendeanlagen erzeugt. Die Anforderungen zur Vorsorge sowie zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder sind in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über elektromagnetische Felder) festgelegt. Sie berücksichtigt den Stand der wissenschaftlichen Kenntnis zu den Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen. Sie gilt für unterschiedliche Frequenzbereiche und wird für Telefonfunknetze, Stromversorgungsanlagen und Fernsehtürme angewandt.
Technische Aspekte/Richtwerte:
Gesundheitliche Aspekte: