Gartenabfälle eignen sich gut zur Kompostierung (Kompost). Ist eine eigene Kompostierung nicht möglich, können Strauchschnitt und andere Gartenabfälle an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Gebündelt oder im Gartenabfallsack (Abfallentsorgung) nimmt die Sperrgutabfuhr Gartenabfälle vom Fahrbahnrand mit.
Gartenabfälle gehören weder in die freie Landschaft noch in den Wald. Der Nährstoffhaushalt des Waldes wird dadurch verändert. Außerdem wird der Wald durch den erforderlichen Abbau der Abfälle zusätzlich belastet. Wer Gartenabfälle im Wald ablädt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten. Eine Ausnahme ist das traditionelle Osterfeuer.
Entsorgung:
Ordnungswidrigkeiten: