Gewässer werden meist durch unbefugte Abwassereinleitungen, Abfall, Öl etc. verschmutzt. Anzeichen können dafür z. B. tote Fische oder schillernde Filme auf der Wasseroberfläche sein. Geldbußen in erheblicher Höhe sind bei unbefugtem Einbringen fester wie flüssiger Stoffe in das Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer zu erwarten.
Das Tiefbauamt hat die Möglichkeit, Grundstücksentwässerungsanlagen auf unbefugte Abwassereinleitungen mittels eingefärbten Wassers zu überprüfen.
Meldung von Gewässerverschmutzungen:
Weitere Informationen: